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Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis liegt üblicherweise vor, wenn ein Dienstverpflichteter (Arbeitnehmer) gegen eine vorher vereinbarte Vergütung nach Weisung und in Abhängigkeit des Dienstherrn (Arbeitgeber) bestimmte Tätigkeiten verrichtet und dieses Rechtsverhältnis auf Dauer angelegt ist. In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Die Regelungen für das Arbeitsrecht verteilen sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelnormen und Gesetze, weshalb die Einholung spezialisierten Rates hier zu empfehlen ist. Gemeinhin unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht (Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Zeugnisansprüche, Vergütungsansprüche usw.) und dem sogenannten Kollektivarbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Streikrecht, Betriebsverfassungsrecht).

Wir beraten und vertreten im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit vor allen Arbeits und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind Herr Rechtsanwalt Schmied und Herr Rechtsanwalt Plischke. Herr Rechtsanwalt Schmied ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt Plischke hat mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht zum Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet bestanden.