Opfer häuslicher Gewalt haben mit den Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes die Möglichkeit, sich gegen derartige Übergriffe effizient zu wehren.
Ihre diesbezügliche Ansprechpartnerin bei uns in der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Günther, die über eine erhebliche Berufserfahrung in diesem sensiblen Themenbereich verfügt.