Das Verkehrsrecht unterteilt sich gemeinhin in einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen Bereich. Bei dem zivilrechtlichen Bereich geht es in der Regel um die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfallschäden. Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr (wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung) oder Bußgeldangelegenheiten (z.B. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren ohne Führerschein).
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei für das Verkehrszivilrecht sind Frau Rechtsanwältin Barth-Theise und Herr Rechtsanwalt Plischke. Bei Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstraftaten sind Ihre Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Schmied und Herr Rechtsanwalt Plischke.