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Das Verkehrsrecht unterteilt sich gemeinhin in einen zivilrechtlichen und ei­nen strafrechtlichen Bereich. Bei dem zivilrechtlichen Bereich geht es in der Regel um die Abwicklung und Regulierung von Ver­kehr­sun­fall­schä­den. Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straf­ta­ten im Stra­ßen­ver­kehr (wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung) oder Bußgeldangelegenheiten (z.B. Fahren mit überhöhter Ge­schwin­dig­keit, Fahren ohne Führerschein).

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei für das Verkehrszivilrecht sind Frau Rechtsanwältin Barth-Theise und Herr Rechtsanwalt Plischke. Bei Buß­gel­dan­ge­le­gen­hei­ten und Verkehrsstraftaten sind Ihre An­sprech­part­ner Herr Rechtsanwalt Schmied und Herr Rechtsanwalt Plischke.