Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Arzt und Patient im Rahmen eines Behandlungsvertrages. Erfahrungsgemäß geht es beim Arzthaftungsrecht insbesondere darum, ob und welche Ansprüche ein Patient geltend machen kann, falls es zu einem ärztlichen Kunstfehler kommt. In diesem Falle können einem Patienten umfangreiche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei für dieses Rechtsgebiet ist Herr Rechtsanwalt Plischke.