Das private Baurecht ist abzugrenzen vom öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit Fragen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und ist Teil des Verwaltungsrechts. Beim privaten Baurecht geht es hingegen um das Rechtsverhältnis zwischen Bauunternehmer und Bauherrn. Hierbei kann es zu Streitigkeiten um die Auszahlung der vereinbarten Vergütung oder in Bezug auf den Umgang mit Mängeln am Bau kommen. Wir beraten und vertreten sowohl private und gewerbliche Bauherren als auch Bauunternehmen und Handwerker.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei für dieses Rechtsgebiet ist Herr Rechtsanwalt Schmied.