Das Familienrecht ist eines der gängigsten Rechtsgebiete, da die meisten Menschen in einer Familie leben und alle Menschen aus einer Familie kommen. Gleichzeitig ist das Familienrecht allerdings auch eines der emotional am stärksten belasteten Rechtsgebiete, weshalb es zu empfehlen ist, bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung unvoreingenommenen und sachlichen Rat und Beistand bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht befassen sich unter anderem mit Fragen zur Ehe, zur Trennung, zur Scheidung, zum Unterhaltsrecht, zur Vaterschaftsfeststellung, zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Vormundschaftsrecht.
Ihre Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei für das Familienrecht sind Frau Rechtsanwältin Günther und Frau Rechtsanwältin Barth-Theise, die beide jeweils verheiratet sind und Kinder haben. Sowohl Frau Rechtsanwältin Günther als auch Frau Rechtsanwältin Barth-Theise sind Fachanwältinnen für Familienrecht.