In Deutschland gibt es gegenwärtig rund 369.000 Jagdscheininhaber ‑ so viele wie nie zuvor. Seit 1993 hat die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland jährlich kontinuierlich zugenommen. Bei der Ausübung der Jagd oder der Pachtung eines Jagdbezirks kann jedoch eine Vielzahl an rechtlichen Problemen auftreten. Diese betreffen insbesondere die Fragen zur Wildschadens- und zur Jagdschadenshaftung.
Wir beraten und vertreten neben einzelnen Jägern auch Jagdgenossenschaften, die sich bei der Verpachtung des Jagdausübungsrechts rechtlichen Problemen gegenübersehen.
Ihr Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Plischke. Dieser ist selbst langjähriger Jäger, Pächter eines Jagdbezirkes und Mitglied im Vorstand einer Jagdgenossenschaft.