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In Deutschland gibt es gegenwärtig rund 369.000 Jagdscheininhaber ‑ so viele wie nie zuvor. Seit 1993 hat die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland jährlich kontinuierlich zugenommen. Bei der Ausübung der Jagd oder der Pachtung eines Jagdbezirks kann jedoch eine Viel­zahl an rechtlichen Problemen auftreten. Diese betreffen insbesondere die Fragen zur Wildschadens- und zur Jagdschadenshaftung.

Wir beraten und vertreten neben einzelnen Jägern auch Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten, die sich bei der Verpachtung des Jagdausübungsrechts recht­li­chen Problemen gegenübersehen.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet in unserer Kanzlei ist Herr Rechts­an­walt Plischke. Dieser ist selbst langjähriger Jäger, Pächter ei­nes Jagdbezirkes und Mitglied im Vorstand einer Jagdgenossenschaft.