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Wer als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge an einem Strafverfahren be­tei­ligt ist, hat unterschiedliche Pflichten zu beachten und kann un­ter­schied­li­che Rechte in Anspruch nehmen. Die möglichst frühzeitige In­an­spruch­nah­me anwaltlicher Hilfe sei hier dringend anempfohlen. Wir beraten und ver­tre­ten Sie als Strafverteidiger oder Nebenklägervertreter bun­des­weit vor allen Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten sowie vor dem Bun­des­ge­richts­hof in allen Haupt- und Nebengebieten des Strafrechts (z.B. Tö­tungs­de­lik­te, Körperverletzungsdelikte, Wirtschaftsdelikte, Ver­kehrs­de­lik­te, Wehrstrafdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte).

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei für dieses Rechtsgebiet ist Herr Rechts­an­walt Plischke, der während seiner juristischen Ausbildung in Stu­di­um und Referendariat seinen Schwerpunkt in den strafrechtlichen Be­reich gelegt hat.

Im Bereich der Nebenklagevertretung von Gewaltopfern – insbesondere von Opfern häuslicher Gewalt – steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gün­ther mit ihrer langjährigen Erfahrung vor Gericht zur Verfügung.