Wer als Beschuldigter, Opfer oder Zeuge an einem Strafverfahren beteiligt ist, hat unterschiedliche Pflichten zu beachten und kann unterschiedliche Rechte in Anspruch nehmen. Die möglichst frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sei hier dringend anempfohlen. Wir beraten und vertreten Sie als Strafverteidiger oder Nebenklägervertreter bundesweit vor allen Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof in allen Haupt- und Nebengebieten des Strafrechts (z.B. Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Wirtschaftsdelikte, Verkehrsdelikte, Wehrstrafdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte).
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei für dieses Rechtsgebiet ist Herr Rechtsanwalt Plischke, der während seiner juristischen Ausbildung in Studium und Referendariat seinen Schwerpunkt in den strafrechtlichen Bereich gelegt hat.
Im Bereich der Nebenklagevertretung von Gewaltopfern – insbesondere von Opfern häuslicher Gewalt – steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Günther mit ihrer langjährigen Erfahrung vor Gericht zur Verfügung.