Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) befasst sich mit den Rechten und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer, den Rechten und Pflichten der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten, den Rechten und Pflichten des WEG-Verwalters sowie mit den Rechten und Pflichten des Verwaltungsbeirates. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte unter anderem bei der Auslegung von Teilungserklärungen bzw. Gemeinschaftsordnungen, bei der Auslegung von Verwalterverträgen oder bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Die fachanwaltliche Beratung in diesen Angelegenheiten übernimmt Herr Rechtsanwalt Plischke.