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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) befasst sich mit den Rechten und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer, den Rechten und Pflich­ten der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten, den Rechten und Pflich­ten des WEG-Verwalters sowie mit den Rechten und Pflichten des Ver­wal­tungs­bei­ra­tes. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, WEG-Verwalter und Ver­wal­tungs­bei­rä­te unter anderem bei der Auslegung von Teilungserklärungen bzw. Gemeinschaftsordnungen, bei der Auslegung von Ver­wal­ter­ver­trä­gen oder bei der Anfechtung von Beschlüssen der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung.

Die fachanwaltliche Beratung in diesen Angelegenheiten übernimmt Herr Rechts­an­walt Plischke.